Nutzungsbedingungen für die Rechtsberatung
Vertragliche Grundlagen, Haftungsregelungen und Pflichten bei der Mandatierung der g.r.a.d.p.a.t.h.s. GmbH, Frankfurt am Main.
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Nutzungsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der g.r.a.d.p.a.t.h.s. GmbH (nachfolgend „Beraterin“) und dem Mandanten (nachfolgend „Auftraggeber“) für alle Beratungsleistungen im Bereich des Gesellschaftsrechts, insbesondere der strukturellen Neuorganisation, der Verschmelzung und der Eingliederung nach dem Aktiengesetz (AktG) sowie der handelsrechtlichen Compliance nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Gegenstand der Beratung ist die rechtliche Begleitung von Unternehmensumwandlungen, Fusionen und Akquisitionen. Die Beraterin erbringt ausschließlich rechtliche Dienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Eine umfassende wirtschaftliche oder steuerliche Beratung ist nicht Vertragsgegenstand, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Pflichten der Beraterin und des Auftraggebers
Die Beraterin verpflichtet sich zur sorgfältigen und gewissenhaften Erbringung der vereinbarten Leistungen unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Beraterin alle für die Bearbeitung des Mandats erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere die Offenlegung aller relevanten gesellschaftsrechtlichen Strukturen, Beteiligungsverhältnisse und bestehenden Verträge. Unterlässt der Auftraggeber diese Mitwirkung, haftet die Beraterin nicht für daraus resultierende Nachteile.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle übermittelten Dokumente und Daten dem aktuellen Stand entsprechen.
- Der Auftraggeber informiert die Beraterin unverzüglich über alle wesentlichen Änderungen der Sach- oder Rechtslage während der Mandatsbearbeitung.
- Die Beraterin ist berechtigt, sich auf die Richtigkeit der vom Auftraggeber übermittelten Informationen zu verlassen, sofern keine offensichtlichen Zweifel bestehen.
3. Haftungsbeschränkung und Verantwortlichkeit
Die Beraterin haftet für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Beraterin ist jedoch der Höhe nach auf den Betrag der jeweils geltenden Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung beschränkt, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine weitergehende Haftung vorsehen.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Beraterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten. Ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Die Beraterin übernimmt keine Haftung für die rechtliche Beurteilung von Sachverhalten, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Auftraggebers beruhen. Eine Haftung für die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit einer empfohlenen Gestaltung ist ausgeschlossen.
3.1 Haftung bei grenzüberschreitenden Fusionen
Bei der Beratung zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) in Verbindung mit dem AktG weist die Beraterin ausdrücklich darauf hin, dass die Haftungsverteilung zwischen den beteiligten Rechtsträgern von der jeweiligen nationalen Umsetzung der EU-Verschmelzungsrichtlinie abhängt. Die Beraterin haftet nicht für die rechtliche Bewertung ausländischer Rechtsordnungen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als Teil des Mandats vereinbart wurde.
3.2 Haftung bei Compliance-Verstößen
Die Beraterin berät den Auftraggeber zu den Compliance-Pflichten nach HGB und AktG. Eine Haftung für die tatsächliche Umsetzung der Compliance-Maßnahmen durch den Auftraggeber oder dessen Organe wird nicht übernommen. Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, die erforderlichen internen Kontroll- und Überwachungssysteme eigenverantwortlich zu implementieren.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung der Beraterin richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), sofern keine abweichende schriftliche Honorarvereinbarung getroffen wurde. Bei einer abweichenden Vereinbarung wird die Vergütung auf Basis des jeweiligen Gegenstandswerts oder als Zeithonorar berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Beraterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Geheimhaltung und Datenschutz
Die Beraterin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr im Rahmen der Mandatsbearbeitung bekannt gewordenen Tatsachen und Informationen des Auftraggebers. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Mandatsverhältnisses hinaus.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
6. Dauer und Beendigung des Mandats
Das Mandatsverhältnis beginnt mit der Annahme des Auftrags durch die Beraterin. Es endet mit der vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistungen oder durch schriftliche Kündigung durch eine der beiden Parteien.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber der Beraterin die weitere Bearbeitung des Mandats durch unwahre Angaben oder durch Verstoß gegen Mitwirkungspflichten unmöglich macht oder die Beraterin das Vertrauensverhältnis durch eine schwere Pflichtverletzung zerstört.
Im Falle einer Kündigung vor vollständiger Erfüllung des Mandats ist die Beraterin berechtigt, eine Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu verlangen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bis zur Kündigung entstandenen Auslagen zu ersetzen.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Mandatsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Die Beraterin behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
Für Rückfragen zu diesen Nutzungsbedingungen steht Ihnen die Beraterin unter der E-Mail-Adresse info@gradpaths.com oder telefonisch unter +49 3589 527 2252 zur Verfügung.